D-Sensors GmbH - Katalog - Wenn es um Sensorik geht... - page 260

D-Sensors GmbH
Tel.: +49 (0) 3329 / 697 411
14532 Stahnsdorf
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§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der D-Sensors GmbH, Quermathe 3, 14532 Stahnsdorf, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herrn Ljubisa Djordjevic (im
Folgenden: D-Sensors GmbH genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Hiervon umfasst sind auch künftige Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eine Anerkennung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der D-Sensors GmbH.
b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
§ 2 Vertragsabschluss
Die auf der Website erstellten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Warenangebote sowie dazugehörige Beschreibungen werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und unterbreitet. Der Vertragsschluss
findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Kunde der D-Sensors GmbH eine Anfrage stellt und hierauf von dieser ein unverbindliches
Angebot erhält, welches er dann binnen der benannten Frist annehmen kann. Dies stellt dann das verbindliche Angebot des Kunden an die D-Sensors GmbH dar, welches von dieser innerhalb von 14 Tagen durch
schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen werden kann. Mit dieser Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt,
sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
§ 3 Lieferung
a) Allgemein
Die D-Sensors GmbH ist im Bereich Messtechnik und Sensorik tätig und entwickelt, fertigt und vertreibt Qualitätsprodukte für viele Bereiche in der Industrie.
b) Leistungserbringung
Die D-Sensors GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
c) Teillieferungen
Die D-Sensors GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
d) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der D-Sensors GmbH nicht verhindert
werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts),
hat die D-Sensors GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die D-Sensors GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
e) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die D-Sensors GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die D-Sensors GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu
informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
f) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die D-Sensors GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug
oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
g) Leistungszeit
Termine sind, soweit sie nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart sind, unverbindlich und nur als annähernd zu betrachten.
§ 4 Zahlung
a) Preise
Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung. Maßgeblich sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, der in der Auftragsbestätigung oder dem
vom Kunden angenommenen Angebot genannten Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert
ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der D-Sensors GmbH in Stahnsdorf vereinbart wird. Soweit nichts anderes vereinbart ist,
hat die Zahlung binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung so zu erfolgen, dass der Betrag der D-Sensors GmbH spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Erfolgt die Zahlung binnen 14 Tagen wird ein
Skonto von 2% auf die Forderung gewährt. Die Gewährung von Skonto kann durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. Wechsel und Schecks werden nur bei einer besonderen Vereinbarung und nur
zahlungshalber entgegengenommen. Hieraus entstehende Nebenkosten trägt der Kunde.
b) Versand
Die Auswahl der Versandart erfolgt durch die D-Sensors GmbH nach billigem Ermessen, soweit mit dem Kunden nicht ausdrücklich eine bestimmte Versandart vereinbart wurde. Die Kosten für Verpackung und Versand
trägt der Kunde. Sämtliche Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das
transportausführende Unternehmen übergeben wurde oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden wird die Ware durch die D-Sensors GmbH auf dessen Rechnung versichert. Der Kun-
de hat nach Erhalt der Ware die Lieferung auf äußerlich nicht erkennbare Transportschäden zu überprüfen und etwaige Schäden sofort schriftlich dem Transportunternehmen sowie der D-Sensors GmbH anzuzeigen.
c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der D-Sensors GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die D-Sensors GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50
Euro in Rechnung zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist die D-Sensors GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom
Vertrag zurückzutreten und/oder bei Verschulden Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit
nachzuweisen, dass der D-Sensors GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
a) Allgemein
Die von D-Sensors GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von D-
Sensors GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust
dieser Sachen erhält, an D-Sensors GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu
verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde D-Sensors GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO er-
hoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den D-Sensors GmbH entstandenen Ausfall.
c) Weiterveräußerung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt
der Kunde schon jetzt an D-Sensors GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterver-
kauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis D-Sensors GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. D-Sensors GmbH wird
jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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