D-Sensors GmbH - Katalog - Wenn es um Sensorik geht... - page 261

D-Sensors GmbH
Tel.: +49 (0) 3329 / 697 411
14532 Stahnsdorf
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d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgt die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden stets namens und im Auftrag für D-Sensors GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht
des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, D-Sensors GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt D-Sensors GmbH das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache D-Sensors GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde D-Sensors GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleinei-
gentum oder Miteigentum für D-Sensors GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an D-Sensors GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung
der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; D-Sensors GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist D-Sensors GmbH berechtigt, die
Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, D-Sensors GmbH erklärt dies ausdrücklich in Textform.
f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist D-Sensors GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
§ 6 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen
nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die
Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die D-Sensors GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.
b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die D-Sensors GmbH nur im Falle
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
d) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
e)Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt
ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsge-
setzes bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Technische und gestalterische Abweichungen
Erklärungen zur Verwendung, Beschaffenheit und Haltbarkeit des Vertragsgegenstandes sind nur gültig, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Vertraglich getroffene Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten
zu Beschaffenheit oder zur Verwendung des Vertragsgegenstandes gehen den Angaben, die sich aus Prospekten, Vorführgeräten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen ergeben, vor.
Hinsichtlich der Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen Unterlagen der D-Sensors GmbH kann es zu technischen oder gestalterischen Abweichungen kommen, soweit diese Änderungen
für den Kunden zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Die D-Sensors GmbH weist darauf hin, dass die
im Katalog ersichtlichen Waren lediglich eine unverbindliche Vorschau darstellen. Bei der Produktion kann es zu Abweichungen bezüglich Maßstab, Positionierung und Farben kommen.
§ 8 Farbbezeichnungen und Größenangaben
Da die von der D-Sensors GmbH verwendeten Farbbezeichnungen und Größenangaben von der D-Sensors GmbH und/oder den Herstellern gewählt wurden, unterliegen diese keiner Normierung, sodass es zu
Farb- und Größenunterschieden zwischen den unterschiedlichen Herstellern und deren Produkten kommen kann. Hinsichtlich der dargestellten Farben weist die D-Sensors GmbH darauf hin, dass die Darstellung einer
Farbe abweichen kann. Die Darstellung der im Online Katalog dargestellten Farbe kann daher der Farbe des Produktes nicht komplett entsprechen.
§ 9 Datenschutz
a) Hinweis auf Datenschutz
Die D-Sensors GmbH weist darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß der Datenschutzbestimmungen, insbesondere denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des
Telemediengesetzes (TMG) sowie des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), von der D-Sensors GmbH zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
b) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Angaben, die die Identität des Kunden offenlegen oder offenlegen können. Die D-Sensors GmbH hält sich an den Grundsatz der Datenvermeidung. Es wird soweit wie möglich auf die
Erhebung von personenbezogenen Daten verzichtet. Personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
Sie werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt nur im notwendigen Umfang, insbesondere zur Führung des Kunden-Accounts, oder sofern der D-Sensors
GmbH gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet wird oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in rechtmäßiger Weise zu unterbinden.
c) Widerspruch / Auskunft
Der Kunde kann der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Ausgenommen hiervon sind solche Daten, die zu Zwecken der Vertragsabwicklung bereitgehalten werden müssen. Auf
Anfrage informiert der D-Sensors GmbH den Kunden über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Dies erfolgt grundsätzlich kostenlos. Der Kunde hat jederzeit das Recht, unrichtige personenbezogene Daten auf
Antrag berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Die Ausübung des Rechts ist kostenlos und kann über
erfolgen.
§ 10 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die D-Sensors GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertrags-
zwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungs-
ausschluss unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der D-Sensors GmbH in Stahnsdorf vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Die D-Sensors GmbH ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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